AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.GELTUNGSBEREICH

Die Firma Volderauer CNC Ges.m.b.H. schließt Verträge ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklich schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung von Volderauer CNC Ges.m.b.H.

2.ANGEBOTE UND AUFTRÄGE

Sämtliche Angebote von Volderauer CNC Ges.m.b.H. sind freibleibend und unverbindlich. Für die Richtigkeit des Auftrages, für Fehler und Ungenauigkeiten in den Aufträgen, für Übertragungsfehler oder Verständnisabweichungen, auch für zur Verfügung gestellte Informationen, wie etwa Ausschreibungsunterlagen, haftet der Besteller. Vertragsgrundlage ist die Auftragsbestätigung, bei Annahme durch Erfüllung der Lieferschein.

3.TECHNISCHE ANGABEN / TOLERANZEN / EINBAU

Sämtliche Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Qualität. Der Besteller nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Volderauer CNC Ges.m.b.H. selbst - sofern nicht anders, wie z.B. Beschläge, vereinbart - keine Waren herstellt oder bearbeitet, sondern nur weiterverkauft. Die Haftung dafür, dass die Beschläge technisch/statisch/physikalisch etc. richtig ist, liegt daher ausschließlich beim Besteller. Volderauer CNC Ges.m.b.H ist an die Vorgabe der jeweils eigenen Lieferanten gebunden. Die vom Hersteller festgesetzte Abweichungsbandbreite/Toleranz (wie u.a. Bohrungen, Dicke, Maße) wird vom Besteller als handelsüblich akzeptiert und kann keinen Grund für Beanstandung/Haftung bieten. Glasstärken und sonstige Materialqualität werden von Volderauer CNC Ges.m.b.H. nach dem Auftrag oder der technischen Fertigungsmöglichkeit laut Angabe des Lieferanten ausgewählt. Nur der Besteller haftet für technische/statische/physikalische Eignung der bestellten Ware. Volderauer CNC Ges.m.b.H. prüft nicht technische Angaben. Der Besteller nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Volderauer CNC Ges.m.b.H. nicht über Verarbeitungsfachwissen - sofern nicht ausdrücklich Verarbeitung/ Bearbeitung in Auftrag genommen wurde - verfügt.

4.GEFAHRENÜBERGANG/ERFÜLLUNGSORT

Die Lieferung erfolgt ab Lager bzw. ab Werk Volderauer CNC Ges.m.b.H. oder ab Hersteller. Erfüllungsort ist Mieders. Die Gefahr des ganzen oder teilweisen Unterganges, in welcher Form auch immer, sowie der Verschlechterung, des Verlustes, der Beschädigung, des Abhandenkommens oder der Beschlagnahme geht zum jeweils frühesten Zeitpunkt - auch bei Glasbruch - auf den Besteller über , sofern das Gesetz nicht einen noch früheren Zeitpunkt vorsieht: a ) mit Einlangen der Ware am vereinbarten Lieferort unabhängig von der Art der Entladung; b) mit Übergabe der Ware an den Besteller oder einen von ihm bezeichneten oder bevollmächtigten Dritten; c) bei Versand mit der Übergabe an einen Frachtführer; d) bei Abholung mit termingerechter Bereitstellung bei Volderauer CNC Ges.m.b.H.; oder der Zusendung der Fertigstellungsanzeige. Ist Anlieferung an einen bestimmten Ort vereinbart, so geht die Gefahr spätestens bei termingerechter Anlieferung auf den Besteller über, auch wenn keine Bestätigung der Übernahme durch den Besteller oder dessen Vertreter erfolgt. Bei Anlieferung an eine Baustelle ist die Übergabe an jede dort befugte tätige Person zulässig. Eine Hilfeleistung des Lieferanten beim Abladen schließt den Gefahrenübergang nicht aus. Bei Anlieferung ist dem Lieferanten ein ausreichend großer, geeigneter Abladeplatz zuzuweisen, die Haftung für die zeitliche und technische Möglichkeit der Abladung trifft den Besteller. Jeden Schaden, der bei der Ablieferung entsteht - auch Zeitverlust für weiter Lieferungen - hat der Besteller, der nicht für die Abliefermöglichkeit sorgte, zu tragen.

5.LIEFERFRISTEN

Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich für einen bestimmten Auftrag vereinbart wird. Jede Änderung oder Ergänzung des Auftrages macht eine Terminzusage unverbindlich. Auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen steht Volderauer CNC Ges.m.b.H. eine Nachfrist von 14 Tagen zu, ohne dass Verzugsfolgen eintreten und ist Volderauer CNC Ges.m.b.H. an Liefertermine nicht gebunden, wenn die Lieferverzögerung auf von Volderauer CNC Ges.m.b.H. nicht verschuldeten, nicht zu vertretenden und nicht beeinflussbaren Umständen wie etwa Beschaffungsschwierigkeiten beruht.

6.ANLIEFERUNG

Volderauer CNC Ges.m.b.H. ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und darüber Teilrechnungen zu legen. Erfolgt die Lieferung der Ware durch Volderauer CNC Ges.m.b.H., muss der Abladeplatz für LKW leicht und gefahrenlos erreichbar und für die Abladung geeignet sein. Sind Geräte zur Abladung notwendig so sind diese vom Vertragspartner zur Verfügung zu stellen.

7. VERPACKUNG

Volderauer CNC Ges.m.b.H. liefert Waren unverpackt, bei ausdrücklicher Bestellung auf Mehrwegtransportgestellen oder in Verschlägen. Wird Ware mit Verpackung geliefert, so ist diese vom Kunden zu bezahlen, auf eigene Kosten zu entsorgen und wird von Volderauer CNC Ges.m.b.H nicht zurückgenommen. Mehrwegtransportgestelle sind vom Kunden binnen 30 Kalendertagen auf eigene Kosten an Volderauer CNC Ges.m.b.H. zurückzustellen ansonsten werden ab dem 31. Kalendertag Tagesmieten, abhängig vom jeweiligen Gestellinhaber, in Rechnung gestellt. Die Übernahme verpackter Waren gilt als Anerkennung der Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Verpackung. Spätere Reklamationen hinsichtlich der verpackt übernommenen Ware sind unzulässig. Dies gilt ausdrücklich für verpackte Ware. Ein Mangel ist unverzüglich, bei sonstigem Verlust der Berechtigung der Geltendmachung von Gewährleistung, zu rügen. Auf Punkt 11 Gewährleistung wird verwiesen.

8.PREISE UND ZAHLUNGSBEDINUNGEN

Alle Preisangaben erfolgen unverbindlich aufgrund der Tagespreise, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Sofern sich für Waren, für die ein Listenpreis besteht, zwischen Vertragsabschluss und Lieferung der Listenpreis erhöht, ist Volderauer CNC Ges.m.b.H. berechtigt, den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug fällig und in der Weise zu zahlen, dass Volderauer CNC Ges.m.b.H. am Fälligkeitstag über den Betrag verfügt. Ein Skonto bezieht sich nur auf den Warenwert exklusive Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller bei Volderauer CNC Ges.m.b.H. offenen und fälligen sonstigen Verbindlichkeiten des Käufers zum Zeitpunkt der Skontierung voraus. Volderauer CNC Ges.m.b.H. ist berechtigt, vor und noch nach Annahme des Angebotes die Lieferung von der Beibringung der Sicherheit oder Vorauszahlung abhängig zu machen. Die Preise laut Auftragsbestätigung setzen die Erledigung aller erforderlichen Vorarbeiten durch den Auftraggeber voraus, und verstehen sich ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse. Jeder sich daraus ergebende Mehraufwand wird in Rechnung gestellt. Eine Aufrechnung mit Gegenforderung ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig, ansonsten besteht Aufrechnungsverbot.

9.ZAHLUNGSVERZUG

Bei Zahlungsverzug, wenn Volderauer CNC Ges.m.b.H. am letzten Tag der Rechnungsfälligkeit nicht über den Geldeingang verfügt, werden Zinsen in der Höhe von 6% über den Basissatz p.a. berechnet. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden seine noch nicht fälligen oder bedingten Forderungen sofort fällig. Außerdem ist Volderauer CNC Ges.m.b.H. zur Verwertung von bestehenden Sicherheiten des Kunden und zur Verweigerung aller Leistung bis zur vollständigen Zahlung berechtigt.

10.VERTRAGSSTRAFE

Kommt es nach Zusendung der Auftragsbestätigung, aus welchem Grund auch immer, nicht zu einer Lieferung oder einem Rücktritt vom Vertrag, so ist unbeschadet der Geltendmachung des tatsächlichen Schadens Volderauer CNC Ges.m.b.H. zur Forderung von 15% der Auftragssumme als pauschaliertem Aufwandsersatz, der nicht einem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegt, berechtigt. Ist die Ware von Volderauer CNC Ges.m.b.H aber bereits bestellt, so ist diese vollständig zu bezahlen.

11. GEWÄHRLEISTUNG

Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von Volderauer CNC Ges.m.b.H. gelieferten Produkte sechs Monate ab Gefahrenübergang, soweit Gewährleistung nicht ohnedies ausgeschlossen ist. Alle Waren sind bei Übernahme unverzüglich zu untersuchen und es ist jeder Mangel oder Fehlmenge bei sonstigem Verlust des Gewährleistungsanspruch unverzüglich schriftlich zu rügen. Dies gilt auch für Rügen hinsichtlich von Bruch oder Kratzern, wobei Gewährleistung für Glasbruch oder Oberflächenkratzer nach Übergabe ausgeschlossen ist. Die unbeanstandete Übernahme der Ware durch einen Lieferanten/Transportführer oder den Empfänger selbst, bildet den Beweis, dass die Ware in ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde. Für Waren die Volderauer CNC Ges.m.b.H. von Dritten bezogen hat, übernimmt Volderauer CNC Ges.m.b.H. nur jene Haftung, die auch vom Lieferanten gewährt wird. Jede Gewährleistung ist bei zur Verarbeitung übernommenem Glas ausgeschlossen. Volderauer CNC Ges.m.b.H. haftet nicht für Folgekosten, welcher Art auch immer, die dem Kunden, oder dessen Vertragspartnern oder Dritten entstehen. Insbesondere Kosten, die durch Einbau, Verarbeitung bzw. Verglasung beanstandeter Ware, aber auch durch neuerliche Zulieferung, Ersatzverarbeitung bzw. Ersatzverglasung, entstehen, gehen jedenfalls nicht zu Lasten von Volderauer CNC Ges.m.b.H. Dies gilt auch für neuerliche Zustellung aufgrund von Gewährleistung. Volderauer CNC Ges.m.b.H. kann die vom Kunden nicht abtretbaren Gewährleistungsansprüchen nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisreduktion erfüllen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gibt der Käufer Volderauer CNC Ges.m.b.H. nicht unverzüglich Gelegenheit, sich vom Mangel zu überzeugen, und stellt auf Verlangen die beanstandete Ware nicht unverzüglich zu Prüfzwecken zur Verfügung, entfallen alle Ansprüche wegen des Sachmangels.

12.HAFTUNG

Die Frist die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt sechs Monate ab Kenntnis des Schadens. Rührt ein Schaden allerdings von einem Mangel her, dessen Geltendmachung im Rahmen der Gewährleistung bereits verfristet ist, so ist auch die Geltendmachung von Schadenersatz ausgeschlossen. Volderauer CNC Ges.m.b.H. haftet nicht für Fahrlässigkeit. Jedenfalls ausgeschlossen ist ein Ersatz von Folge- oder Vermögensschäden, Zinsverlusten, entgangenem Gewinn sowie allen Ansprüchen Dritter. Schadenersatz kann maximal in Höhe des Fakturenbetrages der schadensauslösenden Ware anfallen. Bei Nichtbeachtung fachgerechter Benutzungs-, Lager- oder Montagebedingungen sowie allfälliger Hinweise durch Volderauer CNC Ges.m.b.H. ist jeder Schadenersatz ausgeschlossen.

13. PRODUKTHAFTUNG

Die Ware bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund der ordnungsgemäßen Behandlung der Waren - insbesondere unter Hinweis auf die sofortige und sonstige regelmäßige Überprüfung der Ware durch den Käufer - erwartet werden kann. Sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, ist jede Haftung nach dem Produkthaftgesetz ausgeschlossen. Die Ersatzpflicht für die aus dem Produkthaftgesetz resultierende Sachschäden und Haftungsansprüchen, die aus anderen Bestimmungen abgeleitet werden können, ist ausgeschlossen.

14.EIGENTUMSVORBEHALT

Volderauer CNC Ges.m.b.H. behält sich das Eigentum an der gelieferten und hergestellten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor (Vorbehaltsware), auch der jeweiligen Saldoforderung, die Volderauer CNC Ges.m.b.H. im Rahmen der Geschäftsbeziehung zusteht (Saldovorbehalt). Wird die Ware vor Bezahlung im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert, so ist dazu die schriftliche Zustimmung von Volderauer CNC Ges.m.b.H. einzuholen und tritt der Kunde von Volderauer CNC Ges.m.b.H. seine Entgeltsforderungen aus dem Verkauf an Volderauer CNC Ges.m.b.H. ab. Von dieser Abtretung ist sowohl der Drittschuldner als auch Volderauer CNC Ges.m.b.H. schriftlich zu benachrichtigen. Eine Verletzung dieser Verpflichtung zur Weitergabe des Eigentumsvorbehalts lässt die Gewährleistung wie auch die Schadenersatzansprüche des Vertragspartners von Volderauer CNC Ges.m.b.H. erlöschen. Bei Rückerhalt der Ware bleibt der sonstige Schadenersatzanspruch von Volderauer CNC Ges.m.b.H. unberührt. Bei Nichtzahlung ist Volderauer CNC Ges.m.b.H. berechtigt, die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt selbst und ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe geltend zu machen. Der Kunde ermächtigt Volderauer CNC Ges.m.b.H. insbesondere zur Wegnahme der Ware und anerkennt, dass in der Wegnahme kein Rücktritt vom Vertrag und keine Besitzstörung vorliegt, sondern es sich lediglich um eine Sicherstellung der Ware handelt und es kann aus dieser Wegnahme kein Schadenersatzanspruch gegen Volderauer CNC Ges.m.b.H. entstehen. Dieses Recht von Volderauer CNC Ges.m.b.H. ist auch auf Rechtsnachfolger des Kunden zu überbinden.

15.ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Unbeschadet weitergehender gesetzlicher Bestimmungen oder Vereinbarungen, steht Volderauer CNC Ges.m.b.H. bis zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche gegen den Besteller aus der bestehenden Geschäftsverbindung das Zurückbehaltungsrecht an allen Gegenständen zu, die dem Besteller zu liefern sind, oder an sämtlichen Gegenständen, welche in den Verfügungsbereich von Volderauer CNC Ges.m.b.H. gelangen, auch wenn sie in keinem Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zu Volderauer CNC Ges.m.b.H. stehen.

16.GERICHTSSTAND/RECHTSWAHL

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Innsbruck. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes.

17.ALLGEMEINES

Sollten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere mit dem Besteller getroffene Vereinbarungen teilweise, aus welchem Grund auch immer, unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit des restlichen Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen nicht.

IMPRESSUM:

Für den Inhalt verantwortlich: Volderauer CNC GesmbH, Gewerbepark 4, A-6142 Mieders Copright © 2019 by Volderauer CNC GesmbH Stand 01.2021. Änderungen, Druck- und Satzfehler vorbehalten. Die Preise gelten in Euro, Netto Exkl. Mwst, bis auf Wiederruf, ab Lager Mieders